
Es wurde ein Fax zur Befreiung des Rundfunkbeitrages an einen falschen Empfänger gesendet. Dabei ist das Anschreiben, mit Vorname, Name, Geburtsdatum, Beitragsnummer und dem Grundsicherungsbescheid und eben dort auch die Sozialleistungsnummer an eine Krankenversicherung gegangen. Das lag daran, dass ich mich bei der Kurzwahl um eine Ziffer vertan hatte und eben im hektischen Arbeitsalltag nicht mehr überprüft habe ob das Ziel auch korrekt ist.
Somit sind eben die genannten Daten an die falsche Stelle gegangen, die nach Art. 33, 34 EU-DS-GVO eine meldepflichtige Datenpanne darstellen.
Das Formular zur Meldung findet man auf der Seite der Berliner Datenschutzbeauftragten.
Nach einem kurzen Anruf wurde mir gesagt, dass ich das ausgefüllte Formular auch per Fax übermitteln kann.
Nun könnte man auch sagen, dass eine Meldung nicht erforderlich ist, wie es im Kommentar steht. Gern lassen wir uns hierzu von der Berliner Datenschutzbehörde aufklären und können in Zukunft darauf verzichten. Sollten wir hierzu eine Meldung erhalten, werden wir den Blogbeitrag ergänzen.
In Zukunft werde ich mich bemühen wieder genauer hinzuschauen, wohin ich ein Fax schicke.
In diesem Sinne wünsche ich alle aufmerksame und stressarme Feiertage